Restgasmessungen

Freigabemessungen begaster Transporteinheiten nach TRGS 512

Schädlingsbekämpfung FreigabemusterViele Verkehrsgüter, die den langen Weg von Übersee antreten, müssen zur Qualitätserhaltung, zum Schutz vor Fraßschädlingen und vor fremder Schädlingseinschleppung mit einem Begasungsmittel behandelt werden.

Nicht selten versteckt sich in immer mehr Transporteinheiten, insbesondere in Überseecontainern die Gefahr von Begasungsmitteln bzw. Begasungsmittelreste, denn  oftmals sind die Ladungspapiere diverser Container fehlerhaft oder sogar unvollständig.

Sehr häufig begaste Verkehrsgüter sind zum Beispiel:

●  Nahrungsmittel (z.B. Gewürze)
●  Genussmittel (z.B. Tabak)
●  Textilien, Kleidung, Felle
●  Möbel, Rattan, Terrassenhölzer
●  Dekorationsartikel usw.

Unsere ausgebildeten Fachleute, allesamt Befähigungsscheininhaber, führen die vorgeschriebenen Freigabemessungen nach den gesetzlichen Bestimmungen schnell und unkompliziert aus und erstellen Ihnen vor Ort eine entsprechende Freigabebescheinigung.

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