Begasungen nach TRGS 512
Als behördlich zugelassenes Unternehmen, sind wir in der Lage Begasungen in den Bereichen
Gesundheits- und Vorratsschutz | Holz- und Bautenschutz | Kunsterhaltung
gemäß TRGS 512 durchzuführen. Dabei kommen geprüfte und zugelassene Begasungsmittel zum Einsatz. Unsere langjährig fachkundigen und ständig fortgebildeten Begasungstechniker beherrschen den Umgang folgender Begasungsmittel seit vielen Jahren:
Phosphorwasserstoff ( PH3 ) | Cyanwasserstoff ( HCN ) | Sulfuryldifluorid ( SO2F2 )
Dabei steht nicht nur die Zufriedenheit unserer Kunden, sondern auch der Umweltschutz im wichtigen Fokus. Eine erfolgreiche Durchgasung beginnt bereits mit der Besichtigung des befallenen Objektes/der befallenen Ware, und endet stets mit einer Erfolgskontrolle. Mitunter geltende Rechtsvorschriften während einer Begasung: TRGS 512, ChemG, Pflanzenschutzmittelverzeichnis, Biozid-Zulassungen, GefStoffV.
Folgende Begasungstechniken sind für uns ausführbar:
● Kirchenbegasung
● Mühlenbegasung
● Sackstapelbegasung
● Containerbegasung
● Leerraumbegasung
● Silobegasung
● Getreidelagerbegasung
● Holzhausbegasung / Dachstühle
Dabei übernehmen wir alle erforderlichen Maßnahmen, wie z.B. die Besichtigung, Planung, Anzeige bei Behörden, Information angrenzender Anwohner, gasdichte Abdichtungsarbeiten, einbringen des Begasungsmittels, Überwachung der Konzentration, Lüftung und schlussendlich die Freigabe der behandelten Objekte/der behandelten Ware.
Sehen Sie hier nun einige Beispielfotos:
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