AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der JamiroTec Schädlingsbekämpfung GmbH

(1) Allen gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der JamiroTec Schädlingsbekämpfung GmbH (im Folgenden: JamiroTec) und unseren Kunden werden die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde gelegt, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie mit vorliegenden Bestimmungen übereinstimmen, ansonsten wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.

(3) Alle von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(1) Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Angebote des Kunden sind bindend und können von JamiroTec angenommen werden, indem wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung die Ware an den Kunden ausliefern oder dem Kunden innerhalb dieser Frist eine Auftragsbestätigung zusenden.

(3) Für den Umfang der vertraglichen geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgeblich.

(4) Eine etwa erforderliche Einholung von behördlichen Genehmigungen oder sonstigen Erlaubnissen obliegt dem Kunden.

(5) Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind lediglich zur Entgegennahme schriftlicher Erklärungen befugt und besitzen keine Abschlussvollmacht, soweit es sich nicht um Geschäftsführer oder Prokuristen handelt.

(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Falls die Dienstleistung später als 4 Monate nach Datum der Auftragsbestätigung erbracht wird und der Kunde diese Verzögerung zu vertreten hat, sind wir berechtigt, den dann gültigen Preis für etwaige höhere Materialkosten, öffentliche Abgaben, Kosten des Beschaffungstransports und Personalkosten zu berechnen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Lager (Bremen) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten sind von den angegebenen Preisen nicht eingeschlossen und extra zu entrichten.

(4) Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

(5) Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme des Rechnungsbetrages vor Ort und in bar befugt.

(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Falls JamiroTec schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist, beginnend mit dem Tag der schriftlichen Inverzugsetzung, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

(2) JamiroTec ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar/lieferbar ist oder JamiroTec selbst von ihrem Zulieferer nicht rechtzeitig beliefert werden kann. In diesem Fall ist JamiroTec verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung zu informieren und eine bereits erstattete Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.

(3) Beruht der Lieferverzug nicht auf eine von JamiroTec zu vertretende vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung, ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden beschränkt. In den übrigen Fällen des Lieferzuges haftet JamiroTec nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wir sind zur Verweigerung der Vertragserfüllung berechtigt, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen (z. B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Verzug bei früheren Leistungen, nachteilige Auskünfte) und uns der Kunde trotz Aufforderung keine angemessene Sicherheit leistet.

(1) JamiroTec behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

(2) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum von JamiroTec an der Vorbehaltsware hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, JamiroTec alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.

(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich bei der Anlieferung/ Abholung zu untersuchen. Er hat JamiroTec alle offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge genügt. Kommt der Kunde den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.

(2) Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen zu geben.

(3) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Nacherfüllung gilt mit dem 2. vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.

(4) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen.

(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns umfassend über das zu behandelnde Objekt zu informieren und uns über bauliche oder sonstige Besonderheiten an den zu behandelnden Objekten zu unterrichten.

(2) Wasser und Strom sowie Baugerüste von über zwei Metern Höhe sind vom Kunden bereitzustellen.

(3) Der Kunde hat den Anweisungen unserer Mitarbeiter strikt Folge zu leisten. Andernfalls sind wird zur Ablehnung der Durchführung sowie Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.

(4) Wir führen unsere Tätigkeiten / Arbeiten in der Schädlingsbekämpfung / Begasungen nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 512,523), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie dem Chemiekaliengesetz (ChemG) durch. Diese Gesetzestexte sind auf der Homepage von JamiroTec nachzulesen.

(5) Wir sind nicht verpflichtet, Einrichtungsgegenstände zu entfernen oder zu verrücken, Wände und Fußböden sowie Dächer zu öffnen, es sei denn, wir wurden vom Auftraggeber beauftragt, die entsprechenden Handwerksbetriebe zu bestellen. Insbesondere hat der Auftraggeber bei Schädlingsbekämpfung und Desinfektion Inventar, Dekorationen etc. vor Einwirkung zu schützen

(6) Die Erledigung des Auftrages ist vom Kunden schriftlich vor Ort zu bestätigen. Im Streitfall gilt die Inbesitznahme des Objektes als Erledigung des Auftrages bzw. Abnahme unserer Dienstleistung.

(7) Beanstandungen hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Erledigung schriftlich zu erheben. Spätere Beanstandungen können wir nicht berücksichtigen.

(8) Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge sind wir zur Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) berechtigt. Die Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.

(1) Wir haften für Schäden, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im Übrigen schließen wir die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

(2) Für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung außerdem bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf den dreifachen Kaufpreis beschränkt.

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags / Auftrags werden von JamiroTec Daten im Rahmen der bestehenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten, die uns der Kunde z. B. bei einer Bestellung mitteilt, werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem uns der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Unsere komplette Datenschutzerklärung kann jederzeit hier eingesehen werden.

 

(1) Ist der Kunde Kaufmann, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

(2) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen JamiroTec und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ein aufgrund dieser AGB geschlossener Vertrag bleibt auch bei evtl. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen im Übrigen verbindlich.

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